Mindestlohn

Die Schweiz kennt keinen landesweiten Mindestlohn — er ist kantonal geregelt. Einige Kantone (z. B. Genf, Basel-Stadt) haben einen gesetzlichen Mindestlohn, andere (z. B. Waadt) derzeit keinen in Kraft gesetzten Betrag. Die gezeigten Beträge sind die für 2026 geltenden.

Die Schweiz kennt keinen eidgenössischen Mindestlohn

Die Schweiz kennt keinen eidgenössischen (landesweiten) Mindestlohn — es gibt keinen einzelnen Betrag, der für das ganze Land gilt. Der Mindestlohn ist Sache der Kantone: Jeder der 26 Kantone entscheidet selbst, ob er einen einführt und wie hoch er ist. Die meisten Kantone haben gar keinen; dort richtet sich der Lohn nach dem Arbeitsvertrag, einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder dem Markt.

Deshalb gibt es keinen einheitlichen «Schweizer Mindestlohn» zum Nachschlagen — massgebend ist der Kanton, in dem Sie arbeiten. Dieselbe Tätigkeit kann in einem Kanton einen gesetzlich geschützten Stundenlohn haben und im Nachbarkanton gar keine kantonale Untergrenze.

Nach Kanton

Kantone mit einem in Kraft gesetzten Mindestlohn

Dies sind die Kantone, die einen Mindestlohn haben. Die Beträge gelten pro Arbeitsstunde, in Schweizer Franken (CHF):

KantonMindeststundenlohn
GenèveCHF 24.59
Basel-StadtCHF 22.20
JuraCHF 21.40
TicinoCHF 20.00

Genève hat den höchsten Mindestlohn (CHF 24.59 pro Stunde) und Ticino den tiefsten (CHF 20.00 pro Stunde). Einzelne Kantone legen zudem für bestimmte Branchen (etwa die Landwirtschaft) eigene Stundensätze fest — hier ist der allgemeine Satz aufgeführt.

Ein weiterer Kanton (Neuenburg) hat ebenfalls einen kantonalen Mindestlohn, dessen aktueller Betrag sich hier jedoch nicht aus einer primären Quelle bestätigen liess, weshalb er hier nicht aufgeführt wird.

Waadt

Waadt: ein Auftrag ohne Satz

Der Kanton Waadt ist ein Sonderfall. In einer Abstimmung 2026 wurde ein Verfassungsgrundsatz eines Mindestlohns angenommen — doch das konkrete Ausführungsgesetz und der Gegenvorschlag der Kantonsregierung wurden gleichzeitig abgelehnt.

Das Ergebnis: Es besteht ein Verfassungsauftrag, aber kein in Kraft gesetzter Satz. Solange die Kantonsregierung keine neue Gesetzgebung ausarbeitet und verabschiedet, gibt es für die Waadt keinen amtlichen Stundenlohn, den ein Rechner anzeigen könnte — deshalb steht dieser Kanton in der Tabelle oben ohne Zahl.

Gesamtarbeitsverträge

Die Rolle des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)

Hat Ihr Kanton keinen Mindestlohn, bedeutet das nicht, dass es gar keine Untergrenze gibt. Das Schweizer Obligationenrecht (OR, Art. 322) versteht unter Lohn das, was «verabredet oder üblich oder durch Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag bestimmt ist».

In der Praxis heisst das: Ein Gesamtarbeitsvertrag — ein GAV, auf Französisch CCT — oder ein Normalarbeitsvertrag für Ihre Branche kann einen Mindestlohn festlegen, auch dort, wo der Kanton keinen kennt. Prüfen Sie deshalb vor einer Zusage, ob für Ihre Tätigkeit ein GAV gilt; er ist oft massgebender als die kantonale Regel. Die Rechner auf dieser Website bilden GAV-Mindestlöhne nicht ab — diese werden Branche für Branche ausgehandelt.

Was das für Sie bedeutet

Arbeiten Sie in einem Kanton mit Mindestlohn (etwa Genève), darf Ihr Stundenlohn den kantonalen Betrag von Gesetzes wegen nicht unterschreiten — unabhängig von Ihrer Aufenthaltsbewilligung oder davon, dass Sie aus dem Ausland gekommen sind. Arbeiten Sie in einem Kanton ohne Mindestlohn, gibt es keine kantonale Untergrenze, doch ein GAV für Ihre Branche kann Sie dennoch schützen.

Vergleichen Sie in jedem Fall den Betrag in Ihrem Vertrag mit dem kantonalen Mindestlohn aus der Tabelle oben und mit einem allfälligen GAV für Ihre Branche. Wenn Sie über Kantonsgrenzen hinweg arbeiten oder einen Umzug erwägen, denken Sie daran, dass sich die Untergrenze an der Kantonsgrenze ändert.

Häufige Fragen

Mindestlohn — häufige Fragen

Die gezeigten Zahlen sind die geltenden Beträge, aus den auf dieser Seite zitierten Quellen. Wurde eine davon kürzlich geändert, ist das hier möglicherweise noch nicht berücksichtigt, und keine hat unsere abschliessende Freigabe durchlaufen — massgebend ist der zitierte kantonale Erlass bzw. Gesamtarbeitsvertrag.