Ordentliche Veranlagung

Personen mit Niederlassungsbewilligung C und Schweizer Staatsangehörige werden nicht an der Quelle besteuert, sondern ordentlich veranlagt (ordentliche Veranlagung): direkte Bundessteuer (DBSt) plus die kantonale «einfache Steuer», multipliziert mit dem zusammengesetzten Kantons- und Gemeindesteuerfuss. Abgebildet sind ein Kanton (ZH) und eine Gemeinde (Zürich), mit den für 2026 geltenden Tarifen.

CHF

Bruttolohn vor Beiträgen und Steuer

Annahme: Kanton Zürich, Gemeinde Zürich — der einzige abgebildete Kanton; andere Kantone unterscheiden sich.

Status

Netto (auf die Hand)

Netto (auf die Hand): 5'005.21 CHF
  • Netto (auf die Hand)5'005.2177%
  • Sozialbeiträge (Arbeitnehmer)695.7511%
  • Ordentliche Steuer (Monatsäquivalent)799.0412%
Monatlicher Bruttolohn
6'500.00 CHF
Jahresbetrag
9'588.46 CHF

Die NBU (Nichtberufsunfall) verwendet eine administrative Annahme (1,00 %), keine Marktprämie eines Versicherers.

Hinweise zur Berechnung (5)

BVG-Altersgutschrift zum Satz 10%.

Der angezeigte BVG-Betrag ist das gesetzliche Minimum (2. Säule); ein tatsächlicher Vorsorgeplan kann höher sein.

Ordentliche Veranlagung: Kanton ZH, Gemeinde zurich, Status single. Direkte Bundessteuer 1'152.58 CHF + kantonal/kommunal 8'435.88 CHF (Steuerfuss 2.14) = 9'588.46 CHF pro Jahr.

Es wurden nur Standardabzüge (abhängig von ledig/verheiratet) angewendet. Persönliche Abzüge (Kinder, tatsächliche Prämien, Säule 3a, Arbeitsweg) sind nicht modelliert.

Die ordentliche Veranlagung ist JÄHRLICH (9'588.46 CHF); der angezeigte Monatsbetrag ist ein Äquivalent (jährlich / 12).

Für wen die ordentliche Veranlagung gilt

Die Schweiz kennt zwei getrennte Wege, wie die Einkommenssteuer auf einen Lohn erhoben wird. Die Quellensteuer (Quellensteuer) zieht Ihre Arbeitgeberin vom Lohn jener in der Schweiz wohnhaften Personen ab, die keine Niederlassungsbewilligung C besitzen — am häufigsten Inhaberinnen und Inhaber einer Bewilligung B oder L — sowie von Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Alle Übrigen, allen voran Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Bewilligung C, werden ordentlich veranlagt (ordentliche Veranlagung): Sie reichen selbst eine Steuererklärung ein, und die Steuer wird auf dem Jahreseinkommen berechnet.

Wer erst kürzlich in der Schweiz zu arbeiten begonnen hat, wird höchstwahrscheinlich an der Quelle besteuert. Die ordentliche Veranlagung ist das, was später folgt, sobald man sich dauerhafter niederlässt — und gerade deshalb lohnt es sich zu verstehen, wie sie aufgebaut ist, denn sie funktioniert deutlich anders als ein Quellensteuertarif.

Drei Schichten einer einzigen Steuer

Die ordentliche Steuer ist kein einzelner Betrag, sondern die Summe aus drei Schichten. Genau dieser Aufbau ist der Grund, warum dasselbe Einkommen von Ort zu Ort unterschiedlich besteuert wird.

  1. Direkte Bundessteuer (DBSt). In der ganzen Schweiz gleich, nach einem progressiven Bundestarif, mit getrennten Tarifen für Alleinstehende und Verheiratete. Diese Schicht hängt weder vom Kanton noch von der Gemeinde ab — für dasselbe Einkommen und denselben Status ist sie überall identisch.
  2. Die kantonale «einfache Steuer» (einfache Staatssteuer). Jeder der 26 Kantone hat seinen eigenen progressiven Tarif und seine eigenen Abzüge. Dieser Tarif macht aus Ihrem Einkommen eine «einfache Steuer» — die Grundlage, auf die der Steuerfuss angewendet wird.
  3. Der Steuerfuss (Steuerfuss). Die einfache Steuer wird mit der Summe aus dem kantonalen Steuerfuss (Staatssteuerfuss) und dem kommunalen Steuerfuss (Gemeindesteuerfuss) multipliziert. Im Beispiel hat der Kanton ZH einen Steuerfuss von 95% und die Gemeinde Zürich 119% — zusammen 214%. So oft wird die einfache Steuer genommen, um den Kantons- und Gemeindeanteil zu erhalten.

Ihre Gesamtsteuer ist dann die direkte Bundessteuer plus dieser Kantons- und Gemeindeanteil. Dieselben Tarife werden also durch einen Steuerfuss «hochskaliert», den jeder Kanton und jede Gemeinde für sich selbst festlegt.

Die Tarife, Stufe für Stufe

Beide progressiven Tarife, die der Rechner anwendet, stehen hier vollständig: der Bundestarif der direkten Bundessteuer und der Tarif des Kantons für die einfache Staatssteuer. Jede Stufe nennt den Einkommensteil, für den sie gilt, und den Satz auf genau diesem Teil — nicht auf dem ganzen Einkommen.

Direkte Bundessteuer (DBSt) — Art. 36 DBG

Grundtarif (Art. 36 Abs. 1 DBG) — Alleinstehende· Steuerperiode 01.01.2026 - 31.12.2026
Steuerbarer Einkommensteil (CHF)Satz auf diesem Teil
015'2000%
15'20033'2000.77%
33'20043'5000.88%
43'50058'0002.64%
58'00076'2002.97%
76'20082'1005.94%
82'100108'9006.6%
108'900141'5008.8%
141'500185'10011%
185'100793'90013.2%
793'900794'00011.85%
über 794'00011.5%
Verheiratetentarif (Art. 36 Abs. 2 DBG) — Ehepaare in ungetrennter Ehe· Steuerperiode 01.01.2026 - 31.12.2026
Steuerbarer Einkommensteil (CHF)Satz auf diesem Teil
029'7000%
29'70053'4001%
53'40061'3002%
61'30079'1003%
79'10094'9004%
94'900108'7005%
108'700120'6006%
120'600130'5007%
130'500138'4008%
138'400144'3009%
144'300148'30010%
148'300150'40011%
150'400152'40012%
152'400941'30013%
941'300941'40012%
über 941'40011.5%

Der Bundestarif ist hier als Grenzstufen-Tabelle dargestellt; das Gesetz selbst schreibt ihn als Betrag je weitere hundert Franken Einkommen. Ein kumulativer Durchlauf über diese Stufen weicht von den im Gesetz gedruckten Zwischensummen um wenige Rappen ab, weil die veröffentlichten Ansätze bereits gerundete Zahlen aus dem Ausgleich der kalten Progression sind — massgebend für den einzelnen Steuerbetrag bleibt das ESTV-Formular 58c. Der Elterntarif (Art. 36 Abs. 2bis DBG) wird von diesem Rechner nicht abgebildet.

Einfache Staatssteuer — § 35 StG (ZH)

Grundtarif (§ 35 Abs. 1 StG) — Alleinstehende· Steuerperiode 01.01.2026 - 31.12.2026
Steuerbarer Einkommensteil (CHF)Satz auf diesem Teil
07'0000%
7'00012'0002%
12'00016'8003%
16'80024'8004%
24'80034'5005%
34'50045'7006%
45'70058'8007%
58'80076'4008%
76'400110'4009%
110'400144'10010%
144'100197'40011%
197'400266'70012%
über 266'70013%
Verheiratetentarif (§ 35 Abs. 2 StG) — Ehepaare sowie verwitwete, getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige mit Kindern· Steuerperiode 01.01.2026 - 31.12.2026
Steuerbarer Einkommensteil (CHF)Satz auf diesem Teil
014'1000%
14'10020'5002%
20'50028'6003%
28'60038'4004%
38'40049'6005%
49'60064'1006%
64'10096'3007%
96'300128'7008%
128'700177'2009%
177'200235'10010%
235'100298'00011%
298'000370'60012%
über 370'60013%

Dieser Tarif ergibt die einfache Staatssteuer, also den Wert vor dem Steuerfuss. Die tatsächliche Kantons- und Gemeindesteuer ist dieser Betrag, multipliziert mit dem Steuerfuss — im gezeigten Beispiel zusammen 214%. Abgebildet sind ein Kanton (ZH) und eine Gemeinde (Zürich); jeder andere Kanton hat seinen eigenen Tarif.

Warum zwei Personen mit gleichem Lohn nicht gleich viel zahlen

Stellen Sie sich zwei Personen mit identischem Lohn und identischem Status im selben Kanton vor. Ihre einfache Steuer ist dieselbe und ihr kantonaler Steuerfuss ist derselbe. Wohnen sie aber in verschiedenen Gemeinden, unterscheidet sich der Gemeindesteuerfuss — und genau dort geht die endgültige Rechnung auseinander. Im Beispiel hat die Gemeinde Zürich einen Steuerfuss von 119%; eine Gemeinde mit tieferem Steuerfuss würde weniger verlangen, eine mit höherem mehr — auf genau derselben einfachen Steuer.

Die Bundesschicht bewegt sich dabei nicht — die DBSt ist unabhängig von der Gemeinde gleich. Ein Umzug von einer Gemeinde in eine andere innerhalb desselben Kantons ändert nur den Kantons- und Gemeindeanteil. Deshalb ist in der Schweiz die Wahl des Wohnorts ebenso eine Steuerentscheidung wie eine Frage der Miete.

Die Kantone unterscheiden sich auch bei den Abzügen, nicht nur beim Steuerfuss. Im Beispiel beträgt der Standardabzug für Versicherungsprämien für eine alleinstehende Person 2'900 CHF auf kantonaler Ebene, gegenüber 1'800 CHF auf Bundesebene. Der Bundes- und der Kantonsanteil werden deshalb auf unterschiedlichen Grundlagen berechnet und sollten nicht einfach «im Kopf» zusammengezählt werden.

Der Wechsel von der Quellensteuer zur ordentlichen Veranlagung

Es handelt sich um zwei getrennte Regime, nicht um zwei Varianten derselben Formel. Werden Sie heute an der Quelle besteuert, kann sich das mit der Zeit ändern — zum Beispiel wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung C oder das Bürgerrecht erhalten, wechseln Sie in die ordentliche Veranlagung. Ab dann lesen Sie keinen Quellensteuertarif mehr ab, sondern reichen eine Steuererklärung ein und zahlen über die drei oben beschriebenen Schichten.

Wann genau und unter welchen Bedingungen dieser Wechsel eintritt, hängt von Regeln ab, die unterschiedlich sind und die dieser Rechner nicht abbildet. Versuchen Sie nicht, den Zeitpunkt des Übergangs aus diesem Werkzeug abzuleiten — klären Sie Ihre persönliche Situation mit Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.

Was der Rechner berechnet — und was nicht

Der Rechner oben auf der Seite verwendet die Tarife und Steuerfüsse, die diese Seite für einen Kanton (ZH) und eine Gemeinde (Zürich) abbildet — für einen anderen Kanton gelten dessen eigene Tarife. Die ordentliche Veranlagung ist jährlich; der angezeigte Monatsbetrag ist ein Äquivalent (die Jahressteuer geteilt durch die Anzahl der Auszahlungen).

Es werden nur Standardabzüge angewendet, in Abhängigkeit vom Status (alleinstehend oder verheiratet). Persönliche Abzüge — Anzahl Kinder, tatsächliche Prämien, Säule 3a, Fahrkosten — werden nicht modelliert, weshalb Ihre tatsächliche Steuer meist etwas tiefer ausfällt als angezeigt. Die Sozialbeiträge werden weiterhin wie gewohnt abgezogen; die ordentliche Veranlagung ändert nur die Steuerschicht, nicht die Beiträge.

Häufige Fragen

Die gezeigten Werte sind die geltenden, aus den auf dieser Seite zitierten Quellen. Wurde eine Regelung kürzlich geändert, ist sie hier möglicherweise noch nicht berücksichtigt, und keine von ihnen hat unsere abschliessende Freigabe durchlaufen — massgebend ist die zitierte Quelle oder Ihr kantonales Steueramt.