Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Lohnberechnung in der Schweiz, zur Quellensteuer und zu den Beiträgen. Der Inhalt wird laufend ergänzt.

Fragen & Antworten
Es gibt keine einzelne Zahl, die für alle passt. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) liegt der mittlere (mediane) Bruttolohn bei einer Vollzeitstelle bei rund 7'024 CHF pro Monat, also etwa 84'288 CHF pro Jahr. Der Lohn hängt stark vom Kanton und von der Branche ab — in der Region Zürich ist er merklich höher als beispielsweise im Tessin. Wichtig: Es gibt keinen einheitlichen «durchschnittlichen Nettolohn» für die ganze Schweiz, denn das Netto hängt von Ihrem Kanton, Ihrer Bewilligung und Ihrem Familienstatus ab — schauen Sie deshalb immer auf Ihre eigene Berechnung und nicht auf einen Durchschnitt.
Vom Bruttolohn werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die AHV/IV/EO (Alters-, Invaliden- und Erwerbsersatzversicherung) beträgt insgesamt 10.6% und wird hälftig mit dem Arbeitgeber geteilt; sie kennt keine obere Grenze. Die ALV (Arbeitslosenversicherung) beträgt 2.2%, ebenfalls hälftig geteilt, jedoch nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 148'200 CHF — darüber wird nichts erhoben. Dazu kommt das BVG (die berufliche Vorsorge, 2. Säule), dessen Satz mit dem Alter steigt und das bis zur oberen Grenze des koordinierten Lohns von 90'720 CHF gilt. Die NBU (Nichtberufsunfallversicherung) tragen Sie selbst; ihren Satz legt nicht der Staat fest, sondern der Versicherer nach Risikoklasse.
Weil die Krankenversicherung in der Schweiz nicht Teil des Lohns ist. Die obligatorische Grundversicherung (KVG) ist eine private Police, die jede Person selbst abschliesst und bezahlt — die Prämie richtet sich nach Alter, Kanton und Versicherer, nicht nach der Höhe Ihres Lohns, und sie wird nicht vom Lohn abgezogen. Das überrascht viele Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger, die erwarten, dass «die Gesundheit» wie in ihrem Herkunftsland bereits abgezogen sei: Das ist nicht der Fall — Sie bezahlen die Prämie separat aus Ihrem Nettolohn. Rechnen Sie diese Prämie deshalb immer in Ihr monatliches Budget ein; sie kann ein erheblicher Posten sein.
Wenn Sie an der Quelle besteuert werden (Quellensteuer), wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen — Ihr Arbeitgeber berechnet und überweist sie für Sie. Das gilt für Personen mit Wohnsitz ohne Niederlassungsbewilligung C sowie für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Die Steuer ist grundsätzlich mit diesem Abzug abgegolten; ob und wann Sie zusätzlich eine Steuererklärung einreichen, hängt von Ihrer Situation ab und wird hier nicht behandelt. Dieser Rechner bildet nur den Quellensteuerabzug ab, nicht das Erklärungsverfahren oder spätere Korrekturen.
Dieser Rechner modelliert die Quellensteuer, die für Personen ohne Niederlassungsbewilligung C und für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Niederlassungsbewilligung C werden nicht an der Quelle besteuert, sondern ordentlich veranlagt (ordentliche Veranlagung) — direkte Bundessteuer plus Kantons- und Gemeindesteuer. Mit der Zeit wechseln viele Zugezogene von einer Aufenthaltsbewilligung B oder L zu einer Niederlassungsbewilligung C und damit das Steuersystem; ebenso kann das Bild bei höheren Einkommen anders aussehen. Wo genau diese Grenze liegt und wie die ordentliche Veranlagung funktioniert, wird hier nicht behandelt — das bleibt eine offene Frage für die Vollversion der Website.
Der 13. Monatslohn ist kein gesetzlicher Anspruch. Das Schweizer Obligationenrecht (OR, Art. 322) schreibt ihn nicht vor — er steht Ihnen nur zu, wenn er im Arbeitsvertrag, in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder durch Betriebsübung (wenn er über mehrere Jahre hinweg vorbehaltlos ausbezahlt wurde) vereinbart ist. In der Praxis ist er sehr verbreitet, lässt sich aber für den einzelnen Arbeitgeber nicht aus einem öffentlichen Register überprüfen. Unsere Berechnung geht von 12 Auszahlungen pro Jahr aus; wenn Ihnen ein 13. Monatslohn zusteht, ändert das den Auszahlungsrhythmus und die anteilige Berechnung der jährlichen Höchstbeträge.
Die Schweiz kennt keinen landesweiten Mindestlohn — er ist Sache der Kantone. Nur einige der 26 Kantone haben einen gesetzlichen Mindestlohn; der höchste in unseren Daten liegt im Kanton Genève bei rund 24.59 CHF pro Stunde. Einige Kantone haben gar keinen in Kraft gesetzt — zum Beispiel die Waadt, wo das Prinzip angenommen wurde, aber noch kein Betrag gesetzlich festgelegt ist. Wenn Sie in einem Kanton ohne Mindestlohn arbeiten, richtet sich der Lohn nach Ihrem Vertrag oder nach dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche.
- 13. Monatslohn in der Schweiz: Ihre RechteEin pragmatischer Ratgeber zum 13. Monatslohn in der Schweiz. Erfahren Sie, ob Sie Anspruch darauf haben und wie sich dieser von einem Bonus unterscheidet.
- Lohnfortzahlung bei Krankheit in der SchweizEin praxisnaher Ratgeber zu Ihren Rechten bei Arbeitsunfähigkeit in der Schweiz. Erfahren Sie, wann und wie lange der Arbeitgeber Ihren Lohn weiterzahlt.