Sozialbeiträge

Die Schweizer Sozialbeiträge umfassen AHV/IV/EO (ohne obere Grenze), ALV (mit Höchstbetrag), NBU (Unfallversicherung) und BVG (2. Säule, nach Altersgruppen). Die gezeigten Sätze sind die für 2026 geltenden; wurde eine Regelung kürzlich geändert, ist sie hier möglicherweise noch nicht berücksichtigt, und keine hat unsere abschliessende Freigabe durchlaufen.

Überblick

Was vom Schweizer Lohn abgezogen wird

In der Schweiz wird vom Bruttolohn nicht ein einzelner «Sozialbeitrag» abgezogen — es sind mehrere getrennte Posten, jeder mit eigenen Regeln. Drei sind gesetzlich obligatorisch (AHV/IV/EO, ALV, BVG), einen (NBU) tragen Sie allein. So sieht das ganze Bild aus, auf Basis der geltenden Sätze für die Periode 01.01.2026 - 31.12.2026.

BeitragWer zahltSatz (total)Obergrenze (obere Grenze der Basis)
AHV / IV / EOAlters- und Hinterlassenen- + Invaliden- + ErwerbsersatzArbeitgeber + Arbeitnehmer (geteilt)10.6%keine — ohne Obergrenze
ALVArbeitslosenversicherungArbeitgeber + Arbeitnehmer (geteilt)2.2%148'200 CHF pro Jahr
NBUNichtberufsunfallversicherungArbeitnehmer (vollständig)1%148'200 CHF pro Jahr
BVG2. Säule (berufliche Vorsorge)Arbeitgeber + Arbeitnehmer (geteilt)90'720 CHF pro Jahr

AHV/IV/EO — ein Posten, drei Versicherungen, keine Obergrenze

Der erste und wichtigste Posten bündelt drei Versicherungen zu einem einzigen Beitrag: AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung — die erste Säule der Vorsorge), IV (Invalidenversicherung) und EO (Erwerbsersatz für den Verdienstausfall während Militärdienst und Mutterschaft). Zusammen werden sie zu einem einheitlichen Satz von 10.6% erhoben, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte teilen — auf Sie entfällt 5.3%, der Ihnen vom Bruttolohn abgezogen wird.

Das Ungewöhnliche daran: Die AHV/IV/EO kennt keine obere Einkommensgrenze. Die meisten Sozialversicherungssysteme begrenzen die Basis, sodass Sie ab einem bestimmten Lohn nichts mehr einzahlen. Hier nicht — derselbe Satz gilt für jeden Franken, ob Sie den Durchschnitt verdienen oder ein Mehrfaches davon. Das ist so gewollt: Diese Versicherung hat einen starken Solidaritätsanteil, bei dem höhere Einkommen mehr einzahlen, als sie je als Rente beziehen werden. Deshalb ist die AHV/IV/EO in der Tabelle oben der einzige Posten mit dem Vermerk «keine Obergrenze».

ALV — Arbeitslosenversicherung, aber mit Obergrenze

Die ALV ist die Arbeitslosenversicherung. Der Gesamtsatz beträgt 2.2%, wiederum je zur Hälfte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, sodass auf Sie 1.1% vom Lohn entfallen.

Anders als die AHV/IV/EO hat die ALV eine Obergrenze: Sie wird nur bis 148'200 CHF pro Jahr erhoben. Auf den Lohnteil darüber beträgt der Satz 0% — also nichts mehr. Verdienen Sie über der Obergrenze, wird Ihr ALV-Beitrag schlicht nicht weitergeführt, und alles darüber bleibt von diesem Posten unberührt.

NBU — die Unfalldeckung, die Sie selbst zahlen

Die NBU deckt Unfälle ausserhalb der Arbeit (Unfälle am Arbeitsplatz deckt der Arbeitgeber über eine separate Versicherung). Dies ist der einzige Posten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vollständig tragen — der Arbeitgeber teilt ihn nicht mit Ihnen.

Lesen Sie den Wert in der Tabelle, 1% bis 148'200 CHF pro Jahr, mit Vorsicht: Es handelt sich nicht um einen gesetzlichen Satz. Die tatsächliche Prämie legt der vom Arbeitgeber gewählte Versicherer nach der Risikoklasse der Branche fest, sie unterscheidet sich also von Betrieb zu Betrieb. Gezeigt ist hier die administrative Annahme, mit der die Steuerbehörden den Abzug näherungsweise berechnen — nehmen Sie sie als Richtwert, nicht als exakten Betrag auf Ihrer eigenen Lohnabrechnung.

BVG — die 2. Säule, nach Altersgruppen

Die BVG ist die obligatorische berufliche Vorsorge — die sogenannte 2. Säule, zusätzlich zur staatlichen AHV-Rente (1. Säule). Hier gibt es keinen einheitlichen Satz: Wie viel einbezahlt wird, hängt von Ihrem Alter ab. Je älter Sie sind, desto höher der Prozentsatz, weil bis zur Pensionierung weniger Zeit bleibt. Der Beitrag wird mit dem Arbeitgeber geteilt (der mindestens die Hälfte übernimmt), und die Sätze nach Altersgruppe verlaufen wie folgt:

Ein Vorbehalt: Dies sind die gesetzlichen Mindestsätze. Die konkrete Pensionskasse Ihres Arbeitgebers kann mehr als das gesetzliche Minimum einzahlen, sodass Ihr tatsächlicher BVG-Beitrag höher ausfallen kann, als die Tabelle zeigt.

Altersgruppen (Altersgutschriften)
AlterSatz (vom koordinierten Lohn)
25–347%
35–4410%
45–5415%
55+18%

Der Koordinationsabzug — auf welchen Lohnteil die BVG überhaupt anfällt

Die BVG wird nicht auf Ihren ganzen Lohn erhoben, sondern nur auf den sogenannten koordinierten Lohn. Zuerst müssen Sie eine Eintrittsschwelle überschreiten: Verdienen Sie im Jahr weniger, sind Sie nicht in der 2. Säule. Danach wird vom Jahreslohn der Koordinationsabzug abgezogen (der Teil, den die AHV bereits abdeckt), und die Berechnung läuft höchstens bis zu einer oberen Grenze. Was dazwischen bleibt, ist die Basis, auf welche die Sätze aus der Tabelle oben angewendet werden.

Eintrittsschwelle (pro Jahr)

22'680 CHF

Koordinationsabzug

26'460 CHF

Obere Grenze des versicherten Lohns

90'720 CHF

Minimaler koordinierter Lohn

3'780 CHF

Wenn Sie vom Balkan kommen

Wie sich das mit dem System vergleicht, das Sie kennen

Wenn Sie die serbische (oder allgemein balkanische) Lohnabrechnung gewohnt sind, bei der drei Beiträge vom Lohn abgehen — Renten- und Invalidenversicherung (PIO), Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung — überschneidet sich die Schweizer Struktur nur teilweise, und ein Unterschied ist entscheidend.

  • Renten- und Invalidenversicherung → AHV/IV + BVG. Was bei Ihnen zu Hause ein einziger Renten- und Invaliditätsbeitrag ist, wird hier aufgeteilt: der staatliche Teil (AHV für das Alter, IV für die Invalidität) plus die obligatorische berufliche Vorsorge (BVG) als eigene, zweite Säule. Die Vorsorge wird hier auf zwei Ebenen aufgebaut, nicht auf einer.
  • Arbeitslosenversicherung → ALV. Das ist die nächste Entsprechung — beides ist eine Arbeitslosenversicherung. Der Unterschied liegt in der Obergrenze und darin, dass der Satz hier mit dem Arbeitgeber geteilt wird.
  • Krankenversicherung → existiert nicht als Lohnabzug. Das überrascht am meisten. In der Schweiz ist die Krankenversicherung (KVG) kein Posten auf der Lohnabrechnung — jede und jeder schliesst sie selbst ab, als private Police, und bezahlt sie aus dem Nettolohn. Die Prämie hängt nicht vom Lohn ab, sondern vom Alter, vom Kanton und vom Versicherer. Deshalb hat die Schweizer Beitragstabelle keine Zeile für die Krankenversicherung — es ist kein Satz von «null», sondern schlicht gar kein Lohnabzug.

Dazu kommt die NBU (Unfallversicherung), die eine balkanische Lohnabrechnung üblicherweise nicht separat ausweist. Wegen all dem funktioniert der Vergleich «was bleibt mir» nicht Posten für Posten, sondern über den endgültigen Nettobetrag — plus die Kosten der Krankenversicherungspolice, die Sie separat aus dem bezahlen, was Ihnen auf dem Konto bleibt.

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